Der Österreich-Player ORF
07 Jan
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Der Österreich-Player

Neben dem üblichen Blabla ist im Regierungsprogramm der neuen Mannschaft zum Thema Medien tatsächlich auch Bemerkenswertes zu finden.

Denn offensichtlich neu aufgestellt soll die Beziehung zwischen Öffentlich-Rechtlich und Privat werden. Eine zentrale Rolle darin wird dem ORF-Player zugedacht. Das Ding, das ohnehin ob seiner geplanten Möglichkeiten angesichts der derzeit gegebenen gesetzlichen Einschränkungen überraschte, wird nun weiter vollgepackt. Denn dort sollen, geht es nach den Vorstellungen der neuen Regierung, zukünftig auch Inhalte privater Anbieter zu finden sein. Aus dem ORF-Player sozusagen ein Österreich-Player werden.
Das betrifft in erster Linie das Informations-Programm. Wer auf Serien oder Reality-Dokus steht, wird weiter in den Mediatheken der einzelnen Sender suchen müssen. Geht es allerdings um Public Value, soll dieser zentral auf einen Blick im Player zu finden sein. Neben den regionalen TV-Anbietern nützt dies vor allem Puls24, auf dem die Informationsangebote von ProSiebenSat1 Puls 4 gebündelt sind, und den entsprechenden Sendungen auf Schwestersender ATV. Nützen könnte dies aber auch oe24, der sich ja auch als Nachrichtensender bezeichnet und doch eine Reihe dementsprechender Sendungen im Programm hat.

Erste Förderungen
Geht es nach den Entscheidungen des Privatrundfunkfonds, hat oe24 sogar die besten Chancen. Zum ersten Antragstermin 2020 darf sich der Fellner-Sender über 1,910 Mio. Euro Förderungen freuen. 1,704 Mio. Euro gibt’s demnach für Puls24, 1,5 Mio. Euro für ServusTV. 1,467 Mio. Euro fallen Puls24 zu, 1,229 Mio. Euro ATV und 1,240 Mio. Euro krone.tv.
Bei den Regionalen liegt schauTV mit 770.882 Euro an der Spitze der Förderungswerber, gefolgt von W24 mit 479.000 Euro. An dritter Stelle liegt TV1 mit 330.000 Euro.
Das lässt schon erahnen, was in einem ORF/Österreich-Player noch alles ausgeliefert werden könnte.

Nicht auf TV beschränkt
In einem nächsten Schritt sollen nicht nur TV-Sender, sondern auch weitere öffentliche Plattformen in den ORF-Player mit einbezogen werden. Im Gegenzug ist wohl damit zu rechnen, dass einige Beschränkungen für den ORF fallen. In erster Linie Beschränkungen in den neuen Medien, aber wohl auch das 7-Tage-CatchUp.

Kapitel Radio
Was für TV gilt, soll auch im Radio umgesetzt werden. Konkret heißt es im Regierungsprogramm: „Auf- und Ausbau der Verbreitung der österreichischen Hörfunkangebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auf kostenlosen Podcast-Portalen; zukunftsfähige technische Verbreitung und Teilnahme an Plattformen wie Radioplayer unter Berücksichtigung von Urheber- und Verwertungsrechten.“
Also Nationalisierung des vielfach regionalen Angebotes. Und Forcierung des Umstiegs des ORF auf moderne Verbreitungswege. Das muss nicht unbedingt DAB+ sein – das verweigert der ORF ja. Es könnte auch G5 heißen.

Informationszugang
Aber auch für den Informations-Konsumenten, oder besser Informations-Suchenden, bietet das Regierungsprogramm den einen oder anderen interessanten Ansatz, sofern es umgesetzt wird. Da wäre etwa der Punkt, das ORF-Archiv öffentlich zugänglich zu machen. Ähnlich einer Bibliothek ließe sich dann nach zeitgeschichtlichen Bewegtbilddokumenten ganz einfach nachblättern.
Zwar nicht unter Medien, aber unter dem Kapitel Verfassung, Verwaltung & Transparenz findet sich ein weiterer Punkt: Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie ein Einklagbares Recht auf Informationsfreiheit. Auch, wenn es hierzu jede Menge Einschränkungen gibt. Etwa "im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Oder "wegen der Vertraulichkeit von Beratungen von Behörden, sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist". Oder "aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO". Um nur drei zu nennen.

Wahlwerbung
Ein Punkt, der Medien nicht ganz so freuen wird: Die Überschreitung der Wahlwerbungsausgaben soll sanktioniert werden. Immerhin schon eine Überschreitung von 0 Prozent mit 15 Prozent bestraft werden. Das wird teuer für die Parteien. 10 Prozent werden sowohl mit 15 Prozent als auch mit 50 Prozent Strafe belegt.
Abgesehen vom unvollkommenem Lektorat: Hier soll dem Geldverteilen im Wahlkampf ein Riegel vorgeschoben werden. Was von TV über Print bis Außenwerbung und Digitale alle treffen würde. Aber: Natürlich gibt es auch ein Aber. Unter Wahlwerbungsausgaben fallen "ausschließlich Aufwendungen vom Stichtag bis zum Wahltag". Legt es eine Partei auf Neuwahlen an, kann vor dem Stichtag weiter geprasst werden.
Dafür ist vorgesehen: Eine "Registrierungspflicht für Personenkomitees beim RH (anstatt UPTS) mit Einverständniserklärung der begünstigten Partei; Evaluierungspflicht für „Third Parties“ (z.b. Vereine), deren Ausgaben jenseits eine Freibetrages liegen." Dazu kommt: "Ehrenamtliches politisches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen." Also: Irgendwas geht immer noch.