Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Klage des Falter-Chefredakteurs Florian Klenk gegen die Krone und ihren Kolumnisten Michael Jeannée abgewiesen. Jeannée hatte im September in einer Kolumne Klenk u.a. als "verderbte Figur", „Selbstverliebten“, “skrupellosen Intriganten", "Meister zwielichtiger Tricks", "ruhigstimmigen Verbreiter von Unwahrheiten" und „Denunzianten" bezeichnet. Das Gericht sah in den inkriminierten Äußerungen vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Falters über die Wahlkampfkosten-Causa bei der ÖVP und Klenks Status als „Public Figure“ „noch keinen Wertungsexexzess“.
Klenk und Falter-Anwalt Alfred Noll werden in die Berufung gehen.