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06 Aug
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Neil Young klagt Trump

Will nicht länger zulassen, dass seine Musik für eine polarisierende Kampagne im Zeichen on Ignoranz und Hass verwendet werde.

Der kanadische Rockmusiker Neil Young hat die Wahlkampf-Kampagne von Präsident Donald Trump (Donald J. Trump For President Inc.) wegen wiederholter Copyright-Verletzungen geklagt. Ohne Einverständnis des Künstlers habe die Trump-Kampagne seit 2015 Youngs Songs „Rockin’ In The Free World“ und „Devil´s Sidewalk“ zu Wahlkampfzwecken verwendet. 

Dem Kläger sei, so sagt die Klageschrift, durch diese Copyright-Vergehen großes Unrecht zugefügt worden und er werde, sofern das Gericht diese nicht unterbinde, davon irreparable Verletzungen erleiden, gegen die er keine ausreichenden gesetzlichen Mitteln habe (die Verwendung bestimmter Musik bei Wahlkampfauftritten in den USA ist ziemlich schwer zu verhindern, solange korrekt Lizenzgebühren bezahlt werden, Anm.).

Sein juristischer Schritt bedeute, so heißt es in der Anklageschrift sinngemäß, bedeute keine Geringschätzung der amerikanischen Wählerschaft, der es freistehe, jeden Kandidaten ihrer Wahl zu unterstützen. Aber er könne es nicht länger zulassen, dass seine Musik als Leitmotiv für eine polarisierende, unamerikanische Kampagne im Zeichen von Ignoranz und Hass verwendet werde.

Lange Zeit hatte Young Trumps propagandistischen Missbrauch seiner Musik zwar nicht protest-, aber klaglos hingenommen. Letzten Monat aber hatte Young laut darüber nachgedacht, Trump zu klagen, nachdem der Präsident „Militär-Rowdies“ gegen friedliche „Black Lives Matter“-Demonstranten eingesetzt hatte. Nun macht er ernst.