„Sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich": Die Fellner-Gruppe bezichtigt ihren langjährigen leitenden Mitarbeiter der „Kreditschädigung" in „offenbar bösartiger Konkurrenzabsicht".

Wegen übler Nachrede verurteilt. Nichts rechtskräftig - auch Klägerin Rafaela Scharf beeinsprucht das lächerlich milde Urteil.