Die zweijährige Clara unterstützt die Tagespresse mit einer schönen Zeichnung und einem treffenden Text Die zweijährige Clara unterstützt die Tagespresse mit einer schönen Zeichnung und einem treffenden Text Clara, via Tagespresse auf Twitter
05 Aug
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Eine Klage als Kreativitätsauslöser

Dass die Tagespresse ÖVP-Grazie Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs klagt, inspiriert junge Menschen zu guten Ideen und großer Kunst. UPDATE: Hanger muss muss BEWEISEN, dass er kein Satiriker ist. Und: Weitere Klagen gegen ÖVP-Politiker wegen Verbreitung von Fake News in Vorbereitung. 

 

Es ist ja an dieser Stelle schon öfter schüchtern spekuliert worden, ob nicht irgendein raffinierter Spin, ein besonderes Konstrukt hinter Andreas Hanger steht. Ist der vorgebliche ÖVP-Abgeordnete etwa eine Kreation Tal Silbersteins? Oder ein Kuckucksei, das die Opposition den Türkisen ins Nest gelegt hat, um sie zu diskreditieren?
Die Tagespresse hat Ernst gemacht und klagt Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung. Hanger sei Satiriker, trete aber als ernsthafter Politiker auf und schaffe sich durch die so generierte Reichweite unredlich einen signifikanten Wettbewerbsvorteil. Der Beklagte habe, wie es in der Klageschrift wörtlich heißt, diese „Irreführungseignung seines Auftretens hintanzuhalten“ und sich fürderhin offen als Satiriker zu deklarieren.
Die Klage, eingereicht von Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG beim Handelsgericht Wien, finanziert die Tagespresse aus den Erlösen ihrer Regierungsinserate. Das sind 712,58 Euro.
Auf Twitter bedankt sich die Tagespresse bei ihren zahlreichen Unterstützer*innen. Unter ihnen ist die (angeblich) zweijährige Clara, die dem Satireportal mit der oben abgebildeten Zeichnung huldigt.
Die Gebrüder Moped freilich schauen konsterniert durch die Finger:

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Harry Bergmann, „Früher Demner, Merlicek & Bergmann. Jetzt einfach Bergmann“, so sein Twitter-Profil, glänzt mit einem konstruktiven Vorschlag; der grüne Abgeordnete David Stögmüller zeigt sich hilfsbereit - diese Klage bringt nur das Beste aus den Menschen hervor.

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 UPDATE: Wie der Tagespresse heute zu entnehmen ist, hat das Handelgericht die Klage gegen Hanger für zulässig erklärt - das wird wohl wieder ÖVP-Attacken auf die Justiz nach sich ziehen - und lässt sie ihm per Rsb-Brief zustellen. Das Gericht räumt dem niederösterreichischen Politiker eine Frist von 14 Tagen ein, um auf den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage. Es besteht Anwaltspflicht. Hanger muss, so die Tagespresse wörtlich, „dem Gericht beweisen, dass er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt. Tut er das nicht oder nur unzureichend, muss er sich unseren Forderungen beugen: fortan einen 3×4 cm großen „Satiriker“-Anstecker zu tragen und durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären, dass er kein Politiker ist."

Nach Hangers Replik wird das Gericht, so mutmaßt die Tagespresse, innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Entscheidung fällen. „Wir hoffen, jemand vorbereitet Hanger."

Im Erfolgsfall wird weitergeklagt - zur Anwendung kommt „Modell Nehammer"

Sollte dem Antrag auf einstweilige Verfügung Erfolg beschieden sein, könnten weitere Klagen folgen. Die Tagespresse kündigt an, rechtliche Schritte gegen ÖVP-Funktionäre, „die Hangers falsche OTS-Meldungen auf sozialen Medien geteilt haben", zu prüfen: „Denn Fake News zu teilen ist ja bekanntlich kein Kavaliersdelikt. Sollte sich ein bedürftiger ÖVP-Funktionär die Abmahnkosten nicht leisten können, werden wir aber, im Einklang mit der christlich-sozialen Lehre, von einer Eintreibung bei vereinzelten Härtefällen absehen.

Die Anspielung auf IM Karl Nehammer und seine Frau Katharina ist klar: Weil ihr fälschlicherweise auf Facebook eine Mitgliedschaft beim umstrittenen Unternehmen Hygiene Austria unterstellt worden war, wurden der Urheber der entsprechenden Meldung und alle, die sie geteilt hatten, von Anwalt Michael Rami mit absurd hohen „Schadenersatz"forderungen von über 3.500 Euro eingedeckt bzw., sofern sie nicht bezahlen konnten oder wollten, geklagt. Die Geldforderung erging unter anderem auch an einen zweijährigen Buben. Bei Härtefällen, so hatte die Nehammer-Partie großzügig verlautbart, werde man vom Eintreiben der „Schadenersatz"forderungen absehen. 

 



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