BGH weist Facebook in die Schranken Pixabay
25 Jun
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BGH weist Facebook in die Schranken

Der Social Media-Riese kämpft in Deutschland einen langjährigen Gerichtsstreit mit dem Kartellamt aus.

Der Kern: Das Bundeskartellamt stört sich daran, dass Facebook von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten verlangt ohne eine Wahlmöglichkeit für eine weniger umfangreiche Datennutzung anzubieten. Diese Sicht des Bundeskartellamts wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt. Facebook missbrauche damit, so die Richter, seine marktbeherrschende Stellung. Sie schreiben der Social Media-Plattform vor, den Kunden künftig eine Wahlmöglichkeit zu bieten, in welchem Umfang Daten und Verknüpfungen gesammelt und durchgeführt werden sollen.
Das Verfahren ist damit aber noch nicht beendet. Und Facebook kündigte bereits an, dass sich vorläufig nichts ändern werde. Im Hauptsacheverfahren kann das Unternehmen die Entscheidung noch einmal prüfen lassen.