Vorratsdatenspeicherung revised Pixabay
13 Jul
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Vorratsdatenspeicherung revised

Die EU-Kommission kann nicht davon lassen. Zu schön wäre sie doch, die Vorratsdatenspeicherung. 2006 unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung eingeführt, wurde sie immer wieder gerne benutzt.

Allerdings weniger zur Terrorbekämpfung. 2014 schließlich sprach der EuGH ein Machtwort und verbot die anlasslose Datenspeicherung. Reminiszenzen daran gibt es aber bis heute. In Form der so genannten Servicepauschale der Provider.
Und auch Anläufe, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, gibt es genug. Bisher sind alle vor dem EuGH gescheitert. Zuletzt im März im Falle Estlands.
Nun dürfte es, so berichtet netzpolitik.org, wieder einen Anlauf der Kommission geben. Diesmal will man die Grundrechtsbedenken des Europäischen Gerichtshofes umgehen.
Dafür werden offenbar vier Ansätze diskutiert. Einer davon ist, auf ein EU-Gesetz zu pfeifen und stattdessen die Nationalstaaten bei ihrem Anliegen, die Bürger abzuhören, zu unterstützen. Diese könnten sich dann an EU-weiten Empfehlungen orientieren.
Drei weitere Möglichkeiten befassen sich mit der Schaffung eines EU-weiten Gesetzes. Dieses könnte eine allgemeine Verpflichtung von Diensteanbietern inklusive WhatsApp, Instagram, Skype oder anderen OTT-Diensten, beinhalten, Identitätsdaten den Behörden zu übermitteln. Allerdings keine Verkehrs- oder Standortdaten.
Das will man mit der zweiten Variante. Hier ist eine generelle Speicherpflicht vorgesehen, allerdings nur zum Zwecke der nationalen Sicherheit. Denn dieser Grund wurde vom EuGH von seinen Verboten ausgenommen. Bleibt dann immer noch die Definition der nationalen Sicherheit Anlass für Streitfälle.
In der dritten Variante will man diese Daten auch im Falle schwerwiegender Verbrechen den Behörden zugänglich machen. Hierbei müsste man etwas tricksen, um diese Datensammlung auch rechtskonform zu betreiben. Sie solle daher in den Datenkategorien, Zielpersonen und Zeiträumen auf das Notwendigste beschränkt werden.
Heftige Kritik an den Plänen kommt laut netzpolitik.org aus den Reihen der EU-Abgeordneten.

 



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