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Deutschland: Einhalt für Abmahnwahnsinn Pixabay
12 Okt
geschrieben von 

Deutschland: Einhalt für Abmahnwahnsinn

Im nördlichen Nachbarland wurde es zu einem lukrativen Geschäftszweig: Die Abmahnung.

Und zwar nicht nur gegen illegal veröffentlichte, urheberrechtsgeschützte Materialien. Vor allem im Geschäftsleben zog der Abmahnmissbrauch weite Kreise. Jeder kleine Online-Shop, der womöglich etwas vergessen oder auch nur vermutlich etwas vergessen haben könnte, muss mit einer Abmahnung und saftigen finanziellen Forderungen rechnen. Oftmals mit vorgefertigten Massenaussendungen.
Diesen Missbräuchen will der deutsche Gesetzgeber nun einen Riegel vorschieben. So soll die Konkurrenz, wenn sie Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht oder Datenschutzgesetz anmahnt, keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten der Abmahnung haben. Das gilt auch für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder die nötigen Informationen fehlen, können nun ihrerseits die Abgemahnten Kostenerstattung fordern. Das soll Massenabmahnungen unterbinden.