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ISPA fordert faktenbasiertes Vorgehen Pixabay
21 Jul
geschrieben von 

ISPA fordert faktenbasiertes Vorgehen

Grundsätzlich steht der Verband der Internetprovider den Initiativen gegen Hass im Netz positiv gegenüber. Jedoch ist der nationale Alleingang in Form einer Löschpflicht für Online-Plattformen für den Verband ein Irrweg.

Werde doch auf europäischer Ebene gerade der Digital Service Act ausgearbeitet. Der eben unter anderem regeln soll, was passiert, wenn entsprechende Inhalte auf einer Plattform auftauchen. „Die Entwicklungen auf europäischer Ebene sollten in jedem Fall abgewartet werden, um sich widersprechende nationale Regelungen zu vermeiden“, mahnt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. Und verwies auf Frankreich. Dort wurde ein nationaler Alleingang auf EU-Ebene durch die EU-Kommission gestoppt und am Ende durch den französischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. „Die Debatte wird derzeit stark emotionalisiert geführt, aber es fehlen genau jene Fakten, auf denen jedes vernünftige Gesetz gestützt sein sollte“, fordert Schubert.
Dazu gehöre auch die richtige gesetzliche Basis. Der österreichischen Regierung schwebe vor, dass Betroffene von Hass im Netz das Löschen von Inhalten bei den Plattformen verlangen können, noch bevor eine richterliche Stelle festgestellt hat, dass es sich tatsächlich um rechtswidrige Inhalte handelt. Es gebe jedoch keine klare Definition für Hass im Netz und auch der Begriff der „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte existiere in dieser Form nicht und würde daher zu Rechtsunsicherheit führen. Eine Löschverpflichtung, die einer gerichtlichen Prüfung vorgreift, könne die Meinungsfreiheit massiv beeinträchtigen. „Wir lehnen es ab, dass die wichtige Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an private Unternehmen in Drittstaaten ausgelagert wird“, konkretisiert Schubert.
Lob gibt es dafür für die angekündigte Novelle einiger Straftatbestände. Hiervon würden Betroffene von Hass im Netz klar profitieren. „Wir begrüßen die Einführung von Ermächtigungsdelikten und damit die Senkung des Kostenrisikos für Betroffene”, so Schubert.