2017 hatte die damalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig geklagt, nachdem auf einer Facebook-Seite beleidigende Äußerungen wie „miese Volksverräterin“ gegen sie getätigt worden waren. Sie verlangte vom US-Konzern, sowohl das Posting weltweit zu löschen als auch sinngleiche, aber anders formulierte Beleidigungen vom Netz zu nehmen. Nachdem die unteren Instanzen Glawischnig weitgehend recht gegeben hatten, leitete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Causa an das EU-Höchstgericht weiter. Dieses entschied, dass FB gezwungen werden kann, Hasspostings und Beleidigungen sowie gleichlautende Äußerungen anderer User (durch Teilen) zu löschen. Das Verbot solcher Äußerungen darf auch nicht durch Umformulierungen umgangen werden.
Bereits im Juni hatte Glawischnig, mittlerweile beim Glücksspielkonzern Novomatic tätig, einen Etappensieg errungen: Der Generalanwalt des EuGH kam zur Auffassung, dass das EU-Recht der Verpflichtung zur weltweiten Löschung nicht entgegensteht.