User müssen Cookies aktiv zustimmen Pixabay
02 Okt
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User müssen Cookies aktiv zustimmen

Voreingestellte Zustimmung ist ungültig. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49. Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gab es ein Kästchen, bei dem bereits ein Häkchen gesetzt war. Die Zustimmung in das Setzen von Cookies lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte jedoch auch entfernt werden.
Geklagt wurde daraufhin von dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Bundesgerichtshof wand sich schließlich an den EuGH.
Die Luxemburger Richter entschieden, dass das Vorgehen bei dem Online-Gewinnspiel nicht rechtskonform sei. Nutzer müssten ihre Cookie-Zustimmung in jedem Einzelfall aktiv setzen. Die Anbieter seien verpflichtet, Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter durch Cookies machen.
Ein Urteil, das beim deutschen Bundesverband Bitkom nicht gerade Freudensprünge auslöst. Dessen Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erwartet durch das Urteil eine Mehrbelastung für Webseitenbetreiber und Nutzer.