Mehrwertnummern bei Kundenhotline auf dem Prüfstand Pixabay
08 Sep
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Mehrwertnummern bei Kundenhotline auf dem Prüfstand

Für Servicenummern verlangen viele Unternehmen einen kräftigen Obolus. Ob das so gerechtfertigt ist, zumindest bei Mobilfunkern, das musste das Oberlandesgericht Wien nun entscheiden.

Konkret ging es um A1. Das Mobilfunkunternehmen vertreibt unter anderem George über Media Markt und Saturn. George verfügt auch über eigene Helplines. Diese verrechneten eigene Gebühren. Zum einen die Grundgebühr, rief man dort über eine George-SIM Karte an. Zum anderen einen Mehrwerttarif für alle anderen Anrufe. Zudem konnte man keine Freiminuten dafür einsetzen.
Das OLG Wien entschied nun zum einen, dass im Tarif inkludierte Freiminuten auch für den Anruf bei der Helpline gelten müssen. Zum anderen, dass eine Kundenhotline auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein muss.
„Wenn ein Unternehmen seinen Kunden eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglicht, dürfen dafür keine höheren Gebühren verrechnet werden als für ein gewöhnliches Telefongespräch“, interpretiert Jurist Maximilian Kemetmüller vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Urteil. Der VKI zog im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.