Christroph Truppe über den neuen TCF 2.0-Standard Christroph Truppe über den neuen TCF 2.0-Standard Screenshot
23 Jul
geschrieben von 

Neuer Standard für Nutzereinwilligung

Am 15. August soll das Transparency and Consent Framework 2.0 (TCF 2.0) in Kraft treten.

Das Werk des IAB Europe soll die technische Infrastruktur für die Abfrage und Übermittlung der Nutzereinwilligung zwischen Publishern, Werbern, Verlagen und ihren Technologiepartnern liefern. Einen einheitlichen Standard für die datenschutzkonforme Ausspielung von digitaler Werbung. Mit dabei sein werden unter anderem Google, Xandr, Adition, Qantcast, Taboola oder MediaMath.
Künftig wird dadurch auf sehr vielen Seiten keine Werbung mehr unterstützt, wenn kein zugehöriger IAB Transparency & Consent String (TC String) über die zugehörige Consent Management Plattform abgefragt werden kann, betont man beim iab austria. Dieser stellt die Rechtsgrundlage für das Ausspielen der Werbung dar. TC Strings könnten ausschließlich über vom IAB zertifizierte Consent Management Plattformen generiert werden.
Im Zentrum von TCF 2.0 soll der Fokus auf das „legitime Interesse“ stehen. Zudem wurde die Anzahl der Verwendungszwecke von fünf auf zehn verdoppelt und zwei Verwendungszwecke eingeführt, denen User unter anderem aus Sicherheitsgründen nicht widersprechen können.
Welche Auswirkungen das auf den österreichischen Markt haben wird, legten Christoph Truppe (Smarter Ecommerce), Marvin Zinowksy (YOC) und Markus Lauscher (styria digital one) beim Digi-Talk des Online-Vermarkterkreises dar (siehe Video). „Das zentrale Interesse der EU-Datenschutzgrundverordnung liegt in der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Ohne TCF gäbe es keinen Standard und ein heilloses Durcheinander und Verwirrung bei Usern und Publishern. Das berechtigte Interesse der Publisher wird im TCF 2.0 klar geregelt und schafft Rechtssicherheit“ erläutert Zinowsky das Werk. „Eine große Hürde von TCF 1.1 war das Fernbleiben von Google, das nun das neue Framework unterstützt. Weitere Kritikpunkte am alten TCF wurden berücksichtigt und ein gänzlich neuer Standard geschaffen.“
Die Einwilligung durch die User muss laut EU-DSGVO freiwillig, explizit, vorab und dokumentiert sowie jederzeit widerrufbar erfolgen. Die Informationspflicht liegt beim Publisher, der die Verwendung der Daten möglichst granular offenlegen muss.
Lauscher gibt zu bedenken, dass auch Analysescripts und Embed-Codes überprüft werden müssen und nicht nur die Werbescripts. Sie dürfen nur nach Zustimmung durch den User ausgeführt werden, da auch hier Daten übermittelt werden. Über 420 Tech-Vendoren sind bereits im TCF 2.0 registriert, wobei der Online-Vermarkterkreis von einem starken Andrang in den nächsten Wochen ausgeht. Publisher seien gut beraten, die Vendoren laufend zu kontrollieren und allfällige Updates vorzunehmen.
„TCF 2.0 ist nicht das Ende des Weges, aber ein großer Meilenstein. Es wird zu Anpassungen und Weiterentwicklungen kommen“, betont Lauscher.