Eugen Schmidt, Isabell Lichtenstrasser, Alexandra Vetrovsky-Brychta, Ursula Illibauer, Wolfgang Feiel Eugen Schmidt, Isabell Lichtenstrasser, Alexandra Vetrovsky-Brychta, Ursula Illibauer, Wolfgang Feiel Christoph Breneis
23 Okt
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Cookie-Verwirrung

Das jüngste Urteil des EuGH hat Websitebetreiber doch etwas verunsichert zurück gelassen. Ihr Aufwand, vom Nutzer die Genehmigung für Cookies einzuholen, steigt.

Gemeinsam mit der Befürchtung, weniger Werbedaten zu bekommen. Der Gerichtshof urteilte jüngst, dass die Betreiber User genauer über die Sammlung von Nutzerdaten und die Verwendung von Cookies zu informieren. Zudem müssen die User aktiv dem Setzen von Cookies zustimmen.
Cookie Urteil Eugen SchmidtDie Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft diskutierten auf Einladung des iab austria Wolfgang Feiel, Leiter Recht und Öffentlichkeitsarbeit RTR, Eugen Schmidt, Geschäftsführer AboutMedia, Ursula Illibauer, Wirtschaftskammer Österreich – Bundessparte Information und Consulting und Isabell Lichtenstrasser, Partnerin Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte. Dabei zeigte sich, dass es noch einige Unklarheiten gibt. Etwa, wie oft der User Cookies auf einer Seite zustimmen muss. Zudem sage das Urteil nicht aus, ob diese Zustimmung nur für Werbecookies notwendig ist, oder ob auch bei technischen Cookies eine aktive Zustimmung erforderlich ist. „Die unklaren Vorgaben geben uns leider nicht mehr Rechtssicherheit. Darüber hinaus verschafft es auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konzernen, da sehr viel Zeit, Geld und Ressourcen investiert werden müssen. Wir wissen leider nicht, was wir genau tun dürfen und was nicht. Da gibt es sehr viele Fragen, die offen sind, wie beispielsweise, wann und wie gilt das ‚Berechtigte Interesse‘ oder wann und wie oft muss der User seine Zustimmung geben“, so Schmidt.
Werbetreibende fürchten vor allem um den Einsatz von Analyse-Tools. Denn eine aktiv benötigte Zustimmung könnte im schlimmsten Fall zur Ablehnung einiger Cookies und damit Rückgang in der Gewinnung von Daten führen. Was wiederum das Targeting deutlich erschwert. „Ist ein voreingestelltes Häkchen vorhanden, entfernen es zehn bis zwanzig Prozent der User. Ist es allerdings notwendig, ein Häkchen aktiv zu setzen, tun das ebenfalls nur zehn bis zwanzig Prozent der Nutzer. Das ist ein enormer Unterschied“, bringt Schmidt das Problem auf den Punkt.
Cookie Urteil Ursula IllibauerNach aktuellem Stand entscheidet die Judikatur noch von Fall zu Fall. Beispielsweise, ob Cookies zur Vertragserfüllung, wie Warenkorb-Cookies bei Online-Shops, nach der Sitzung gelöscht werden müssen oder ob sie dauerhaft auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden dürfen. Um auch in Zukunft eine gewisse Sicherheit zu haben und die offenen Fragen zu beseitigen, wollen iab und WKO einheitliche Standards für die Werbewirtschaft entwickeln.
Bis dahin empfiehlt Illibauer Cookies zu gliedern, um endlose Cookie-Auflistungen im Interesse der User-Usability zu vermeiden. Aber: „Man muss sehr wohl ausweisen, welche Cookies genau gesetzt werden. Das kann durch ein Drop-Down-Menü und entsprechende Cookie-Bar-Lösungen passieren, wo der Website-Nutzer eine Auflistung aller Cookies findet und gegebenenfalls unerwünschte Cookies aushaken kann. Auch das ist keine 100-prozentige DSB-Siegel-Lösung, aber meines Erachtens, die einzige Lösung mit der momentan gearbeitet werden kann.“