Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle von ARGE BranchenBlatt abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote der ARGE BranchenBlatt sind freibleibend.
(2) Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge schriftlich oder per E-Mail zu erteilen. ARGE BranchenBlatt hat die Aufträge schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Vereinbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form.
(3) BranchenBlatt erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen.
(4) Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Werbeeinschaltungen
(1) Unter “Werbeeinschaltung” ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann. Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Herstellerbezeichnung zu sorgen, wenn die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält.
(2) Der Auftraggeber hat alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erforderlichen Daten zeitgerecht vor der vereinbarten Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
(3) Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig ist, kann dies der Auftraggeber durchführen oder BranchenBlatt gegen Entgelt damit beauftragen.
(4) Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von BranchenBlatt angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu bei BranchenBlatt erstanden werden.
(5) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Werbeeinschaltung gesetzeskonform gekennzeichnet ist. Alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung anfallenden Schäden, Strafen und Schadenersätze sind vom Auftraggeber zu tragen.
(6) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
(7) Der Auftraggeber hat veröffentlichte Werbeeinschaltungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der ersten Veröffentlichungswoche anzuzeigen. Andernfalls ist BranchenBlatt von allen Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten befreit.
(8) Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Inhalte seiner Werbeeinschaltung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikalpolitische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthält, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift.
(9) BranchenBlatt ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
Entgelt
(1) Das Entgelt ist der im Internet veröffentlichten Preisliste zu entnehmen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern.
(2) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.
(3) BranchenBlatt kann eine Vorauszahlung oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht erfüllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei BranchenBlatt eingegangen ist.
(4) Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann BranchenBlatt Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten geltend machen.
(5) BranchenBlatt kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät.
Rücktritt
(1) BranchenBlatt behält sich vor, von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. In diesem Fall ist bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen.
(2) Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
(3) Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise verhindert wird.
(4) Die Stornierung eines Auftrages muss rechtzeitig erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen vor den ursprünglich auf branchenblatt.at geplanten Werbemaßnahmen.
(5) Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter zusätzlicher Leistungen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Gewährleistung
(1) BranchenBlatt leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen entsprechen.
(2) Der Auftraggeber hat allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr entgegengenommen werden.
Haftung
(1) BranchenBlatt haftet nicht für Übertragungsfehler.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Werbemittel welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält BranchenBlatt im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
(3) Ergeben sich aus einer Werbeeinschaltung des Auftraggebers wettbewerbsrechtliche Ansprüche, urheberrechtliche Ansprüche, Einschaltungskosten für Gegendarstellungen, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche auf Veröffentlichung von Urteilen und Mitteilungen nach dem Mediengesetz, hält dieser BranchenBlatt dafür schadlos.
(4) BranchenBlatt haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
(5) BranchenBlatt haftet nur für eigene, auf der Website veröffentlichte Inhalte. BranchenBlatt haftet nicht für Inhalte anderer Websites, zu denen BranchenBlatt verlinkt oder von denen zu BranchenBlatt verlinkt wird.
(6) BranchenBlatt haftet nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
(7) Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 6 Monate.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Auftraggeber und BranchenBlatt werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen.
(2) Es gilt österreichisches Recht.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Medieninhaber
ARGE BranchenBlatt
Cumberlandstrasse 8
1140 WIEN