OLG lehnt Begehren der Türkisen auf Widerruf der Tatsachenfeststellung, sie habe im Wahlkampf 2019 bewusst die Werbekosten überschritten und die Öffentlichkeit darob angelogen, ab.

Hat Strafverfahren gegen Twitter-User am LG wegen übler Nachrede eröffnet.

„Hirnbescheuert“: Falter muss Mitteilung bringen, darf aber weiterhin das inkriminierte Wort gegen ÖVP-Kampportal Zur Sache verwenden.