Werberat ergänzt Sanktionen-Katalog Pixabay
25 Mär
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Werberat ergänzt Sanktionen-Katalog

Das wirkt sich in erster Linie bei Stopp-Entscheidungen aus. Hier wartet auf Unternehmen eine erweiterte Dokumentationspflicht.

Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung dieser Entscheidungen, besonders, wenn den Empfehlungen des Werberates zum Stopp oder zur Abänderung nicht Folge geleistet wird. Das Selbstkontrollorgan kommt damit den Vorgaben des novellierten KommAustria-Gesetzes nach.
„In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten Naming and Shaming – also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung - kaum angewandt. Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden“, erzählt Werberat-Präsident Michael Straberger.
„Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für Unternehmen bei ethischen und moralischen Fragestellungen für deren kommerzielle Kommunikation. Die angesprochenen Sanktionen ermöglichen uns nun aber auch die wenigen Selbstregulierungs-Verweigerer oder Wiederholungstäter zu erreichen, die sich in ihrer Abwehrhaltung womöglich selbst aber auch der Werbewirtschaft gesamt schaden“, präzisiert ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl.

 



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