Werberat besetzt Ethik-Senat neu Pixabay
04 Dez
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Werberat besetzt Ethik-Senat neu

Alle drei Jahre muss die Generalversammlung den Senat neu wählen. Der Ethik-Senat fungiert dabei als eine Art Berufungs-Instanz.

An ihn können sich Unternehmen wenden, wenn sie sich mit einer Stopp-Entscheidung des Werberates konfrontiert sehen. Der Senat ist daher mit unabhängigen Personen, überwiegend aus der Juristerei, besetzt. „Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen stichhaltige Argumente vorzubringen“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger die Bedeutung des Gremiums. „Entscheidungsbasis für den Senat bleibt selbstverständlich der Ethik-Kodex des ÖWR und um das Expertengremium überzeugen zu können, bedarf es mehr als „standardisierter Floskeln“. Neue Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchswerber anzuraten“, macht er allerdings ebenfalls gleich deutlich.
Im Ethik-Senat sitzen für die nächsten drei Jahre Bernadette Kamleitner, Institutsvorständin Marketing and Consumer Research – WU-Wien, Paul Pichler, Rechtsanwalt PaulPichler-Law Office, Klaus Kassai, LL.M. Jurist, Markus Boesch, Rechtsanwalt Partner bei Ploil Boesch Rechtsanwälte GmbH, Gerald Ganzger, Rechtsanwalt Gründungspartner bei Lansky, Ganzger + partner und Ernst Klicka, Jurist.