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10 Jul
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Gericht stoppt Hipp-Werbesprüche

Im Konkreten handelt es sich um die Kindermilch des Herstellers. Sie wird für Kinder ab 12 Monaten angepriesen.

Und zwar unter anderem mit dem Argument, dass Kleinkinder bis zu dreimal mehr Calcium und bis zu siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene benötigen würden. Dies wurde zusammengefasst in dem eingängigen Spruch 7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich.
Das Landgericht München bewertete diese Slogans als irreführend. Die Aussage, dass ein Kind siebenmal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.
Geklagt wurde von der deutschen Verbraucherzentrale. Die ist überzeugt, dass Kinder über einem Jahr keine speziellen Lebensmittel benötigen.