26. August 2021

Jetzt auch die Grünen

Die Medienlandschaft ist in rasantem Wandel. Die alteingesessenen Medienhäuser müssen an mehreren Fronten kämpfen.

OLG lehnt Begehren der Türkisen auf Widerruf der Tatsachenfeststellung, sie habe im Wahlkampf 2019 bewusst die Werbekosten überschritten und die Öffentlichkeit darob angelogen, ab.

„Hirnbescheuert“: Falter muss Mitteilung bringen, darf aber weiterhin das inkriminierte Wort gegen ÖVP-Kampportal Zur Sache verwenden.