Modifizierte Veranstaltungs-Regeln Pixabay
25 Mai
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Modifizierte Veranstaltungs-Regeln

Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Neo-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) haben neue Lockerungspläne für den Kulturbereich präsentiert.

Die strikte Ein-Meter-Abstandsregel wird im Kulturbereich ab Freitag teils gelockert - wobei dann von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Angehoben wird zudem die mögliche Besucherzahl bei Outdoorevents ab 1. Juli.
„Ein Meter Abstand gilt nach wie vor als Grundregel“, unterstrich Mayer. Sollten die Sitze diesen in einem Haus nicht hergeben, müsse der seitliche Sitz freibleiben - die ventilierte Sitzverteilung in Form eines Schachbrettmusters werde damit möglich. Zugleich könne man unter bestimmten Umständen im Veranstaltungsbereich ab kommendem Freitag aber auch vom Sicherheitsabstand abweichen.
„Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen nebeneinander sitzen“, so Mayer. Hier orientiere man sich an den Regeln zur Gastronomie, die in der Freizeitgestaltung ohnedies oft zusammengehörten. So sollen auch Pausen und Pausenbüfetts bei Veranstaltungen möglich sein.
Allerdings sei die Lockerung der Abstandsregel nicht ohne ein kleines „Opfer“ möglich, so die am Mittwoch angelobte Kulturstaatssekretärin: „Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Das sei selbstredend nicht der Idealzustand für das Kulturleben, aber: „Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinander sitzenden Gästen ohne Maske.“
Eine weitere Lockerung gibt es für Outdoorevents. „Für Outdoorveranstaltungen können wir schon jetzt mehr Publikum ermöglichen“, kündigte Mayer an. Hier geht man über den bisher bekannten Dreisprung von 100 möglichen Besuchern ab 29. Mai, 250 ab 1. Juli und 500 respektive 1.000 bei Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes ab 1. August hinaus. So sind im Freien ab 1. Juli bis zu 500 Gäste erlaubt, ab 1. August sogar 750 respektive 1.250, wenn ein Sicherheitskonzept erstellt wurde. Eine Maskenpflicht besteht outdoor übrigens nicht. „Da ist schon allerhand möglich“, so Mayer.
Die genannten Zahlen bezögen sich dabei immer nur auf die Besucher und würden kein Personal oder keine Künstler umfassen. Zugleich gelten diese nur für Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen - ansonsten ist eine Obergrenze von 100 Personen festgelegt. „Mir ist klar, dass das strenge Auflagen sind, aber es ist einleuchtend, dass stehende Veranstaltungen schwerer kontrollierbar sind als jene mit fixen Sitzplätzen“, so die Kulturstaatssekretärin.
Dabei wird im Kulturbereich ein erster kleiner Schritt in Richtung der Regionalisierung gesetzt. So ist das verpflichtende Sicherheitskonzept, das Veranstalter vorlegen müssen, die ab 1. August über 500 Gäste empfangen wollen, bei der jeweiligen Bezirksbehörde zur Bewilligung vorzulegen - die dann in ihrer Entscheidung auch die lokalen Infektionszahlen und die Lage des Gesundheitsbereichs berücksichtigen kann. „Das ist aber noch keine allgemeine Regionalisierung - wir haben sie nur in einem bestimmten Segment“, unterstrich Anschober.

apa